Das sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der
PeLe GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Max
Friedrich Persiehl
Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB
173098
Adresse
Parkallee
79, 20144 Hamburg
Telefon
040
- 429 33 999
E-Mail
kontakt@einfach-lager.de
Web
www.einfach-lager.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil des Mietvertrages.
Wichtige Informationen vorab:
-
Der
Inhalt des Vertrages wird gespeichert.
-
Der
Gesamtpreis bezogen auf die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Online-Buchung.
-
Die
Leistungsbedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden AGB.
-
Die
Vertragsabwicklung erfolgt online.
-
Eingabefehler
können über den Button [zurück] des Browsers korrigiert werden.
-
Die
Bestätigungs-E-Mail enthält alle vertragswesentlichen Vereinbarungen.
-
Akzeptierte
Zahlungsmittel sind:
Kredit-
oder Debitkarte
und SEPA-Lastschrift.
-
Die
Vertragssprache ist Deutsch.
-
Nur
dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu (siehe dazu unten).
-
PeLe
behält sich vor, eine Hausordnung zu erlassen.
1.
Vertragsschluss
und Vertragsgegenstand
(1)
Vertragsgegenstand ist ein leeres Abteil
einer bestimmten Größe zur Aufbewahrung von Gegenständen. Das Abteil verfügt
über keinen Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss.
(2)
Der Vertragsabschluss
erfolgt ausschließlich online. Nachdem der Kunde seine Daten und Informationen
im Rahmen der Online-Buchung vollständig eingegeben hat, erscheint eine
Zusammenfassung der Daten (Abteilgröße, Einzugsdatum, Miete und Kaution) direkt
neben dem Button „zahlungspflichtig bestellen“. Etwaige Eingabefehler können
korrigiert werden in dem mit dem Zurück-Button des Browsers an die zu
korrigierende Position zurücknavigiert wird. Die Zusammenfassung der Daten des
Kunden stellt das Angebot von PeLe dar.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot durch das Betätigen
des Button „zahlungspflichtig bestellen“ annimmt. Nach der Annahme wird dem
Kunden eine den Vertrag bestätigende E-Mail zugesandt.
(3)
Die Übergabe des Abteils erfolgt erst
nach der Zahlung der ersten vereinbarten Monats-Miete und der Mietsicherheit.
Der Kunde erhält für seinen Zugang zur Liegenschaft und Abteil einen
individuellen PIN-Code und ein Zahlenschloss. Das Zahlenschloss verbleibt im
Eigentum von PeLe.
(4)
Dieser Vertrag beginnt mit dem vom Kunden angegebenen
Tag des Einzuges und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der ersten
Miete und Mietsicherheit (Kaution). Der Vertrag endet mit dem Ende des letzten
Tages der vereinbarten Miet-zeit, es sei denn ein anderer Beendigungstatbestand
tritt früher ein. Der Vertrag endet im Übrigen, wenn er gekündigt wird, mit
Ablauf der Kündigungsfrist.
(5)
PeLe ist berechtigt, dem Kunden ein
anderes Abteil zuzuweisen, wenn dieses dem gemieteten Abteil nach Maß und Größe
entspricht.
(6)
Die Darstellung der Abteile auf der
Website stellt keine Zusicherung dar. Abweichungen in Maß und Größe von weniger
als 10% bleiben unbeachtlich. Bei einer größeren Abweichung erfolgt eine
Anpassung des Mietzinses.
2.
Rechte
und Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde ist berechtigt, das Abteil
nach Maßgabe des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ausschließlich zur
Aufbewahrung von Gegenständen zu nutzen.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, sein Abteil
stets zu verschließen. Auftretende Mängel an der Liegenschaft oder im
oder am
Abteil hat der Kunde
PeLe umgehend mitzuteilen.
(3)
Der Kunde nimmt auf dem Gelände und in
dem Lagergebäude Rücksicht auf die Interessen Dritter und die von PeLe.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge
zu tragen, dass er durch PeLe per E-Mail, postalisch und telefonisch stets zu
erreichen ist. Änderungen etwaiger Daten, insbesondere der Kontaktdaten, hat
der Kunde unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
3.
Übernahme
und Rückgabe des Abteils
(1)
Der Kunde kontrolliert das Abteil bei
seinem Einzug
. Insbesondere
Schäden und/oder Verunreinigungen hat er PeLe unverzüglich per E-Mail mit einer
Beschreibung und Fotos zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, so gilt
das Abteil als vertragsgemäß übernommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb
von einer Woche ausdrücklich erklärt.
(2)
Bei Beendigung des Vertrages ist der
Kunde verpflichtet, das Abteil geräumt, besenrein und frei von Schäden zu
übergeben („Rückgabe“). Das ausgehändigte Zahlenschloss ist zurückzugeben. Die
Rückgabe erfolgt, indem der Kunde die ordnungsgemäße Räumung PeLe spätestens am
letzten Tag der Vertragslaufzeit durch eine E-Mail und geeignete Fotos von dem
geräumten Abteil nachweist.
(3)
Während des Vertragsverhältnis reinigt
der Kunden das Abteil. Die Verwendung von Reinigungsmitteln durch den Kunden
muss zur Vermeidung von Schäden mit PeLe zuvor zumindest per E-Mail abgestimmt
werden.
(4)
Der Kunde ist bei Verletzung seiner
Plicht zur Rückgabe des Abteiles zum Schadenersatz verpflichtet. PeLe
widerspricht bereits jetzt einer Fortsetzung des Miet-verhältnisses i.S.d. §
545 BGB. Aufgrund einer verspäteten Rückgabe, ist PeLe darüber hinaus
berechtigt, als Nutzungsentschädigung den vereinbarten Mietzins zu verlangen.
(5)
Wird das Abteil bei der Rückgabe bzw.
Beendigung des Vertrages nicht geräumt, gereinigt oder beschädigt übergeben,
behält sich PeLe das Recht vor, nach einer fruchtlosen Fristsetzung das Abteil
auf Kosten des Kunden zu reinigen, zu reparieren und Schadenersatz geltend zu
machen.
(6)
Lässt der Kunde bei Beendigung des
Vertrages Gegenstände in dem Abteil zurück, so ist PeLe berechtigt, diese
entgeltlich an einen anderen Ort zu verbringen und für eine angemessene Dauer
entgeltlich zu verwahren. Die Aufforderung des Kunden, diese Gegenstände
abzuholen sieht eine Frist von vier Wochen vor. Nach fruchtlosem Ablauf der
Vier-Wochen-Frist ist PeLe berechtigt, die Gegenstände zu verkaufen oder
mangels wirtschaftlicher Wertigkeit zu entsorgen. Ein Verkaufserlös wird
zunächst mit den Verbringungs-, Lagerkosten und Nutzungsentschädigungen, sodann
mit Schadensersatzansprüchen verrechnet. Ein verbleibender Überschuss steht dem
Kunden zu.
4.
Zutritt
zum Gebäude und Abteil
(1)
Der Kunde erhält mit dem PIN-Code Zugang
zu der Liegenschaft und mit der Zahlenkombination für das Schloss zum Abteil. Es
gelten die Öffnungszeiten täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
(2)
PeLe ist berechtigt, die Öffnungszeiten
in einem für den Kunden angemessenen Umfang zu ändern. Eingeschränkte
Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines
berechtigen Interesses festgesetzt werden. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn an der Liegenschaft oder angrenzenden Bauteilen
Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt werden müssen. Geänderte Öffnungszeiten werden zwei Wochen nachdem
sie dem Kunden per E-Mail zugegangen sind, wirksam.
(3)
PeLe
hat das Recht, dem Kunden bei Verstößen gegen den Vertrag (nach einer
Abmahnung) oder bei Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsmieten den Zutritt
zum Abteil durch Anbringung eines zusätzlichen Schlosses zu verweigern.
Eine fristlose Kündigung bleibt
vorbehalten.
(4)
PeLe haftet nicht falls aufgrund
technischer Störung, Witterungsbedingungen, Behinderungen oder höherer Gewalt
der Zutritt zum
Lagergebäude und/oder
Abteil nicht möglich ist. Es
bestehen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder andere Ansprüche gegenüber PeLe.
(5)
PeLe ist berechtigt, bei Gefahr im
Verzuge oder aus einem anderen wichtigen Grund das Abteil des Kunden ohne
vorherige Abstimmung zu öffnen und zu betreten. Im Übrigen ist PeLe zum
Betreten berechtigt, wenn dies sieben Tage zuvor angekündigt wurde. PeLe wird
das Abteil nach dem Betreten wieder sicher verschließen.
5.
Nutzung
des Abteils
(1)
Der Kunde ist berechtigt, nur dass ihm
zugewiesene Abteil und dieses ausschließlich zur Aufbewahrung von Gegenständen
zu nutzen. Flure und Fluchtwege sind freizuhalten. Der längere Aufenthalt von
Menschen und das Ausüben einer Erwerbstätigkeit sind nicht erlaubt.
(2)
Dem Kunden ist es untersagt, ohne vorherige
Zustimmung von PeLe das Abteil Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder
unentgeltlich zu überlassen.
(3)
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm
eingelagerten Gegenstände, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz
dieser ist. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass die Gegenstände weder gegen gesetzliche
Vorschriften verstoßen noch Schutzrechte Dritter verletzen.
(4)
Nicht eingelagert werden dürfen:
-
Nahrungsmittel
oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie
gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen (z.B.
in Dosen, etc.);
-
Lebewesen
jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig);
-
Brennbare,
entzündliche, explosive, ätzende, umweltschädliche und toxische Stoffe,
Flüssigkeiten und Gase und Chemikalien jeglicher Art unabhängig vom
Aggregatzustand (z. B. Treibstoffe, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben etc.) und
Schwermetalle, Pestizide, Fungizide und Pflanzenschutzmittel;
-
Batterien,
Akkumulatoren, etc.; Auto- und/ oder Motorradwracks und Teile von diesen;
-
unter
Druck stehende Gase in Behältern; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive
Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell
gefährliche Materialien/Stoffe;
-
alle
Stoffe die Rauch/Geruch emittieren;
insbesondere jene die gesundheitsschädlich,
erbgutverändernd oder
krankheitserregend sind;
-
alle
gesetzlich verbotenen Stoffe und Gegenstände oder solche die aus Straftaten
herrühren;
-
Kleidung,
außer diese ist sicher (luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht
getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem PeLe gestattet;
-
Valoren
und vor allem Edelsteine, Wertpapiere, Bargeld, Pelze, Schmuck, Briefmarken-
und Münzsammlungen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit
ideellem oder speziellem Wert, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und
Antiquitäten.
(5)
Dem Kunden ist es untersagt, das Abteil
baulich und/oder dekorativ zu verändern, dazu gehören auch Substanzverletzungen
der Wände, Decken
und des Bodens
durch Bohren oder Schrauben.
6.
Mietzins
und Mietsicherheit
(1)
Das von dem Kunden zu entrichtende und
vereinbarte Entgelt (Mietzins) wird bei der Online-Buchung
dargestellt
und in der der dem
Kunden übermittelten Bestätigungs-E-Mail angegeben.
(2)
Umsatzsteuer wird berechnet und ist
geschuldet, wenn der Kunde als Unternehmer einen Vertrag abschließt. Gibt der
Kunde an, als private Person zu mieten, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3)
Der Kunde kann eine Zahlung durch eine
SEPA-Lastschrift oder mit einer Kredit oder Debitkarte vornehmen.
(4)
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen
des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist
rechtskräftig festgestellt oder wird von
PeLe
nicht
bestritten.
(5)
Zahlungen des Kunden werden zuerst auf
etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
angerechnet.
(6)
Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor
Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit in der Höhe des Mietzinses für
zwei Monate zu zahlen. Die Mietsicherheit wird nicht verzinst. PeLe ist
berechtigt, nach einer Anzeige während und nach der Vertragslaufzeit, die
Beträge mit der Mietsicherheit zu verrechnen, die notwendig sind, um fällige
Forderungen von PeLe aus dem Mietverhältnis zu begleichen. Der Kunde ist
während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Mietsicherheit bis zur
vereinbarten Höhe wieder aufzufüllen.
(7)
Nach Beendigung des Vertrages sowie
ordnungs- und fristgemäßer Rückgabe des Abteils wird die Mietsicherheit nach 15
Werktagen an die vom Kunden anzugebende Bankverbindung zurückerstattet, soweit PeLe
keine Ansprüche zustehen oder noch zustehen könnten.
7.
Fälligkeit
und Zahlungsverzug
(1)
Der Mietzins wird, wenn nichts anderes
vereinbart wurde, monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats von
der
PeLe
eingezogen. An diesem Tag ist der Mietzins
fällig.
(2)
Stellt PeLe eine Rechnung, ist diese
sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb von
sieben Kalendertagen nach dem Zugang der Rechnung gerät er in Verzug, ohne dass
es einer Mahnung bedarf.
8.
Mieterhöhungen
Der Mietzins bleibt sechs
Monate unverändert. Danach behält sich PeLe das Recht vor, den Mietzins
regelmäßig neu zu bewerten und durch eine Anzeige gegenüber dem Kunden einen
geänderten Mietzins zu verlangen. Der geänderte Mietzins gilt 30 Tage nach dem
Zugang der Anzeige als vereinbart. Dem Kunden steht ab dem Zugang der Anzeige
das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zu. Das
Kündigungsrecht kann bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Anzeige
ausgeübt werden.
9.
Kündigung
(1)
Die Vertragsparteien sind zur
ordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, es sei denn das Mietverhältnis
ist für eine bestimmte Zeit eingegangen worden. Die Kündigungsfrist beträgt vier
Wochen zum letzten eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grunde bleibt unberührt.
(2)
Die Kündigung des Kunden
kann auch durch eine E-Mail
erfolgen.
10.
Versicherung
PeLe versichert die von dem
Kunden eingebrachten Gegenstände nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm
eingebrachten Gegenstände selbst zu versichern. Die Einlagerung erfolgt auf das
Risiko des Kunden.
11.
Haftung
Die Haftung von PeLe auf
Schadensersatz ist in den folgenden Fällen unbeschränkt, auch wenn ein
Vertreter oder Erfüllungsgehilfe handelt: bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
und bei einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Führt eine grob fahrlässige
Pflichtverletzung von PeLe oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung des Vertreters/Erfüllungsgehilfen zu einem sonstigen Schaden,
so ist die Haftung unbeschränkt. Abgesehen von den Fällen einer unbeschränkten
Haftung, haftet PeLe nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen durfte (wesentliche
Vertragspflicht). Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte
Fahrlässigkeit verletzt, so haftet PeLe nur in Höhe des vertragstypischen und
vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Außer in den Fällen von Vorsatz ist
die Haftung von PeLe für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare
und Folgeschäden ausgeschlossen.
12.
Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von PeLe.
Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der
Datenschutzseite unter
https://einfach-lager.de/datenschutz
13.
Videoüberwachung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass
zum Schutz der Liegenschaft und insbesondere der aufbewahrten Gegenstände
Videoaufnahmen auf dem Gelände und in der Liegenschaft gefertigt werden. Zweck
der vorübergehenden Speicherung dieser Aufnahmen ist die Vermeidung von Straftaten
sowie die Beweissicherung zur Verfolgung von Straftaten. Diese Daten werden
vier
Wochen gespeichert
und außer an Strafverfolgungsbehörden nicht weitergegeben.
14.
WIDERRUFSBELEHRUNG für Verbraucher
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (
PeLe GmbH, Parkallee 79, 20144 Hamburg, Tel.
040 - 429 33 999, E-Mail
kontakt@einfach-lager.de
) mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen
Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
____________________________________________________________________
An PeLe GmbH, Parkallee 79, 202144 Hamburg,
E-Mail
kontakt@einfach-lager.de
Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (Lagermiete). Bestellt am (*)/erhalten
am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
____________________________________________________________________
15.
Sonstiges
(1)
Alle Mitteilungen der Vertragsparteien
haben an die im Vertrag angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) bzw. an die
zuletzt angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) zu erfolgen.
(2)
Es wird vereinbart, per E-Mail zu
kommunizieren. Alle vertraglich relevanten Unterlagen werden dem Kunden per
E-Mail gesandt. Die Parteien verpflichten sich, ihre E-Mail-Postfächer
regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.
(3)
PeLe
behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine Änderung,
die für bestehende Verträge Gültigkeit erlangen soll, wird den Kunden einen
Monat vor der Änderung per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde dieser Änderung
binnen eines Monats nicht per E-Mail widersprechen, gelten die neuen AGB als
anerkannt.
(4)
Auf dem Lagergelände und benachbarten Grundstücken gilt die
Straßenverkehrsordnung und die dortige Hausordnung, die zu beachten sind.
(5)
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung,
Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die
Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit
Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen.
Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
(6)
Auf dem Mietvertrag findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(7)
Gerichtsstand ist Hamburg (§ 29a ZPO)
[Stand Juli 2024]