AGB & Widerrufsrecht

 

Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

 

PeLe GmbH

 

Vertreten durch den Geschäftsführer Max Friedrich Persiehl

Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 173098

 

Adresse           Parkallee 79, 20144 Hamburg

Telefon            040 - 429 33 999

E-Mail              kontakt@einfach-lager.de

Web                 www.einfach-lager.de

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mietvertrages.

 

Wichtige Informationen vorab:

 

-        Der Inhalt des Vertrages wird gespeichert.

-        Der Gesamtpreis bezogen auf die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Online-Buchung.

-        Die Leistungsbedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden AGB.

-        Die Vertragsabwicklung erfolgt online.

-        Eingabefehler können über den Button [zurück] des Browsers korrigiert werden.

-        Die Bestätigungs-E-Mail enthält alle vertragswesentlichen Vereinbarungen.

-        Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Kredit- oder Debitkarte und SEPA-Lastschrift.

-        Die Vertragssprache ist Deutsch.

-        Nur dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu (siehe dazu unten).

-        PeLe behält sich vor, eine Hausordnung zu erlassen.

 

1.     Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

 

(1)   Vertragsgegenstand ist ein leeres Abteil einer bestimmten Größe zur Aufbewahrung von Gegenständen. Das Abteil verfügt über keinen Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss.

 

(2)   Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online. Nachdem der Kunde seine Daten und Informationen im Rahmen der Online-Buchung vollständig eingegeben hat, erscheint eine Zusammenfassung der Daten (Abteilgröße, Einzugsdatum, Miete und Kaution) direkt neben dem Button „zahlungspflichtig bestellen“. Etwaige Eingabefehler können korrigiert werden in dem mit dem Zurück-Button des Browsers an die zu korrigierende Position zurücknavigiert wird. Die Zusammenfassung der Daten des Kunden stellt das Angebot von PeLe dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot durch das Betätigen des Button „zahlungspflichtig bestellen“ annimmt. Nach der Annahme wird dem Kunden eine den Vertrag bestätigende E-Mail zugesandt.

 

(3)   Die Übergabe des Abteils erfolgt erst nach der Zahlung der ersten vereinbarten Monats-Miete und der Mietsicherheit. Der Kunde erhält für seinen Zugang zur Liegenschaft und Abteil einen individuellen PIN-Code und ein Zahlenschloss. Das Zahlenschloss verbleibt im Eigentum von PeLe.

 

(4)   Dieser Vertrag beginnt mit dem vom Kunden angegebenen Tag des Einzuges und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der ersten Miete und Mietsicherheit (Kaution). Der Vertrag endet mit dem Ende des letzten Tages der vereinbarten Miet-zeit, es sei denn ein anderer Beendigungstatbestand tritt früher ein. Der Vertrag endet im Übrigen, wenn er gekündigt wird, mit Ablauf der Kündigungsfrist.

 

(5)   PeLe ist berechtigt, dem Kunden ein anderes Abteil zuzuweisen, wenn dieses dem gemieteten Abteil nach Maß und Größe entspricht.

 

(6)   Die Darstellung der Abteile auf der Website stellt keine Zusicherung dar. Abweichungen in Maß und Größe von weniger als 10% bleiben unbeachtlich. Bei einer größeren Abweichung erfolgt eine Anpassung des Mietzinses.

 

2.     Rechte und Pflichten des Kunden

 

(1)   Der Kunde ist berechtigt, das Abteil nach Maßgabe des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ausschließlich zur Aufbewahrung von Gegenständen zu nutzen.

 

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, sein Abteil stets zu verschließen. Auftretende Mängel an der Liegenschaft oder im oder am Abteil hat der Kunde PeLe umgehend mitzuteilen.

 

(3)   Der Kunde nimmt auf dem Gelände und in dem Lagergebäude Rücksicht auf die Interessen Dritter und die von PeLe.

 

(4)   Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er durch PeLe per E-Mail, postalisch und telefonisch stets zu erreichen ist. Änderungen etwaiger Daten, insbesondere der Kontaktdaten, hat der Kunde unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.

 

3.     Übernahme und Rückgabe des Abteils

 

(1)   Der Kunde kontrolliert das Abteil bei seinem Einzug . Insbesondere Schäden und/oder Verunreinigungen hat er PeLe unverzüglich per E-Mail mit einer Beschreibung und Fotos zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, so gilt das Abteil als vertragsgemäß übernommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb von einer Woche ausdrücklich erklärt.

 

(2)   Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, das Abteil geräumt, besenrein und frei von Schäden zu übergeben („Rückgabe“). Das ausgehändigte Zahlenschloss ist zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt, indem der Kunde die ordnungsgemäße Räumung PeLe spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit durch eine E-Mail und geeignete Fotos von dem geräumten Abteil nachweist.

 

(3)   Während des Vertragsverhältnis reinigt der Kunden das Abteil. Die Verwendung von Reinigungsmitteln durch den Kunden muss zur Vermeidung von Schäden mit PeLe zuvor zumindest per E-Mail abgestimmt werden.

 

(4)   Der Kunde ist bei Verletzung seiner Plicht zur Rückgabe des Abteiles zum Schadenersatz verpflichtet. PeLe widerspricht bereits jetzt einer Fortsetzung des Miet-verhältnisses i.S.d. § 545 BGB. Aufgrund einer verspäteten Rückgabe, ist PeLe darüber hinaus berechtigt, als Nutzungsentschädigung den vereinbarten Mietzins zu verlangen.

 

(5)   Wird das Abteil bei der Rückgabe bzw. Beendigung des Vertrages nicht geräumt, gereinigt oder beschädigt übergeben, behält sich PeLe das Recht vor, nach einer fruchtlosen Fristsetzung das Abteil auf Kosten des Kunden zu reinigen, zu reparieren und Schadenersatz geltend zu machen.

 

(6)   Lässt der Kunde bei Beendigung des Vertrages Gegenstände in dem Abteil zurück, so ist PeLe berechtigt, diese entgeltlich an einen anderen Ort zu verbringen und für eine angemessene Dauer entgeltlich zu verwahren. Die Aufforderung des Kunden, diese Gegenstände abzuholen sieht eine Frist von vier Wochen vor. Nach fruchtlosem Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist PeLe berechtigt, die Gegenstände zu verkaufen oder mangels wirtschaftlicher Wertigkeit zu entsorgen. Ein Verkaufserlös wird zunächst mit den Verbringungs-, Lagerkosten und Nutzungsentschädigungen, sodann mit Schadensersatzansprüchen verrechnet. Ein verbleibender Überschuss steht dem Kunden zu.

 

4.     Zutritt zum Gebäude und Abteil

 

(1)   Der Kunde erhält mit dem PIN-Code Zugang zu der Liegenschaft und mit der Zahlenkombination für das Schloss zum Abteil. Es gelten die Öffnungszeiten täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

 

(2)   PeLe ist berechtigt, die Öffnungszeiten in einem für den Kunden angemessenen Umfang zu ändern. Eingeschränkte Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines berechtigen Interesses festgesetzt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn an der Liegenschaft oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Geänderte Öffnungszeiten werden zwei Wochen nachdem sie dem Kunden per E-Mail zugegangen sind, wirksam.

 

 

(3)   PeLe hat das Recht, dem Kunden bei Verstößen gegen den Vertrag (nach einer Abmahnung) oder bei Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsmieten den Zutritt zum Abteil durch Anbringung eines zusätzlichen Schlosses zu verweigern. Eine fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

 

(4)   PeLe haftet nicht falls aufgrund technischer Störung, Witterungsbedingungen, Behinderungen oder höherer Gewalt der Zutritt zum Lagergebäude und/oder Abteil nicht möglich ist. Es bestehen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder andere Ansprüche gegenüber PeLe.

 

(5)   PeLe ist berechtigt, bei Gefahr im Verzuge oder aus einem anderen wichtigen Grund das Abteil des Kunden ohne vorherige Abstimmung zu öffnen und zu betreten. Im Übrigen ist PeLe zum Betreten berechtigt, wenn dies sieben Tage zuvor angekündigt wurde. PeLe wird das Abteil nach dem Betreten wieder sicher verschließen.

 

 

 

5.     Nutzung des Abteils

 

(1)   Der Kunde ist berechtigt, nur dass ihm zugewiesene Abteil und dieses ausschließlich zur Aufbewahrung von Gegenständen zu nutzen. Flure und Fluchtwege sind freizuhalten. Der längere Aufenthalt von Menschen und das Ausüben einer Erwerbstätigkeit sind nicht erlaubt.

 

(2)   Dem Kunden ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung von PeLe das Abteil Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.

 

(3)   Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingelagerten Gegenstände, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz dieser ist. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass die Gegenstände weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Schutzrechte Dritter verletzen.

 

(4)   Nicht eingelagert werden dürfen:

 

-           Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen (z.B. in Dosen, etc.);

-           Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig);

-           Brennbare, entzündliche, explosive, ätzende, umweltschädliche und toxische Stoffe, Flüssigkeiten und Gase und Chemikalien jeglicher Art unabhängig vom Aggregatzustand (z. B. Treibstoffe, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben etc.) und Schwermetalle, Pestizide, Fungizide und Pflanzenschutzmittel;

-           Batterien, Akkumulatoren, etc.; Auto- und/ oder Motorradwracks und Teile von diesen;

-           unter Druck stehende Gase in Behältern; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien/Stoffe;

-           alle Stoffe die Rauch/Geruch emittieren; insbesondere jene die gesundheitsschädlich, erbgutverändernd oder krankheitserregend sind;

-           alle gesetzlich verbotenen Stoffe und Gegenstände oder solche die aus Straftaten herrühren;

-           Kleidung, außer diese ist sicher (luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem PeLe gestattet;

-           Valoren und vor allem Edelsteine, Wertpapiere, Bargeld, Pelze, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

 

(5)   Dem Kunden ist es untersagt, das Abteil baulich und/oder dekorativ zu verändern, dazu gehören auch Substanzverletzungen der Wände, Decken und des Bodens durch Bohren oder Schrauben.

 

6.     Mietzins und Mietsicherheit

 

(1)   Das von dem Kunden zu entrichtende und vereinbarte Entgelt (Mietzins) wird bei der Online-Buchung dargestellt und in der der dem Kunden übermittelten Bestätigungs-E-Mail angegeben.

 

(2)   Umsatzsteuer wird berechnet und ist geschuldet, wenn der Kunde als Unternehmer einen Vertrag abschließt. Gibt der Kunde an, als private Person zu mieten, wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

(3)   Der Kunde kann eine Zahlung durch eine SEPA-Lastschrift oder mit einer Kredit oder Debitkarte vornehmen.

 

(4)   Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von PeLe nicht bestritten.

 

(5)   Zahlungen des Kunden werden zuerst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

 

(6)   Der Kunde ist zudem verpflichtet, vor Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit in der Höhe des Mietzinses für zwei Monate zu zahlen. Die Mietsicherheit wird nicht verzinst. PeLe ist berechtigt, nach einer Anzeige während und nach der Vertragslaufzeit, die Beträge mit der Mietsicherheit zu verrechnen, die notwendig sind, um fällige Forderungen von PeLe aus dem Mietverhältnis zu begleichen. Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Mietsicherheit bis zur vereinbarten Höhe wieder aufzufüllen.

 

(7)   Nach Beendigung des Vertrages sowie ordnungs- und fristgemäßer Rückgabe des Abteils wird die Mietsicherheit nach 15 Werktagen an die vom Kunden anzugebende Bankverbindung zurückerstattet, soweit PeLe keine Ansprüche zustehen oder noch zustehen könnten.

 

7.     Fälligkeit und Zahlungsverzug

 

(1)   Der Mietzins wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats von der PeLe eingezogen. An diesem Tag ist der Mietzins fällig.

 

(2)   Stellt PeLe eine Rechnung, ist diese sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Zugang der Rechnung gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

 

8.     Mieterhöhungen

 

Der Mietzins bleibt sechs Monate unverändert. Danach behält sich PeLe das Recht vor, den Mietzins regelmäßig neu zu bewerten und durch eine Anzeige gegenüber dem Kunden einen geänderten Mietzins zu verlangen. Der geänderte Mietzins gilt 30 Tage nach dem Zugang der Anzeige als vereinbart. Dem Kunden steht ab dem Zugang der Anzeige das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zu. Das Kündigungsrecht kann bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Anzeige ausgeübt werden.

 

9.     Kündigung

 

(1)   Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, es sei denn das Mietverhältnis ist für eine bestimmte Zeit eingegangen worden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum letzten eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

 

(2)   Die Kündigung des Kunden kann auch durch eine E-Mail erfolgen.

10.   Versicherung

 

PeLe versichert die von dem Kunden eingebrachten Gegenstände nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingebrachten Gegenstände selbst zu versichern. Die Einlagerung erfolgt auf das Risiko des Kunden.

 

11.   Haftung

 

Die Haftung von PeLe auf Schadensersatz ist in den folgenden Fällen unbeschränkt, auch wenn ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe handelt: bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Führt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung von PeLe oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vertreters/Erfüllungsgehilfen zu einem sonstigen Schaden, so ist die Haftung unbeschränkt. Abgesehen von den Fällen einer unbeschränkten Haftung, haftet PeLe nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflicht). Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, so haftet PeLe nur in Höhe des vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von PeLe für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.

 

12.   Datenschutz

 

Es gilt die Datenschutzerklärung von PeLe. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der Datenschutzseite unter https://einfach-lager.de/datenschutz


13.  
Videoüberwachung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass zum Schutz der Liegenschaft und insbesondere der aufbewahrten Gegenstände Videoaufnahmen auf dem Gelände und in der Liegenschaft gefertigt werden. Zweck der vorübergehenden Speicherung dieser Aufnahmen ist die Vermeidung von Straftaten sowie die Beweissicherung zur Verfolgung von Straftaten. Diese Daten werden vier Wochen gespeichert und außer an Strafverfolgungsbehörden nicht weitergegeben.

 

14.   WIDERRUFSBELEHRUNG für Verbraucher

 

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( PeLe GmbH, Parkallee 79, 20144 Hamburg, Tel. 040 - 429 33 999, E-Mail kontakt@einfach-lager.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

      ____________________________________________________________________

An PeLe GmbH, Parkallee 79, 202144 Hamburg, E-Mail kontakt@einfach-lager.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Lagermiete). Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

            ____________________________________________________________________

 

15.   Sonstiges

 

(1)   Alle Mitteilungen der Vertragsparteien haben an die im Vertrag angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) bzw. an die zuletzt angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) zu erfolgen.

 

(2)   Es wird vereinbart, per E-Mail zu kommunizieren. Alle vertraglich relevanten Unterlagen werden dem Kunden per E-Mail gesandt. Die Parteien verpflichten sich, ihre E-Mail-Postfächer regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.

 

(3)   PeLe behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine Änderung, die für bestehende Verträge Gültigkeit erlangen soll, wird den Kunden einen Monat vor der Änderung per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde dieser Änderung binnen eines Monats nicht per E-Mail widersprechen, gelten die neuen AGB als anerkannt.

 

(4) Auf dem Lagergelände und benachbarten Grundstücken gilt die Straßenverkehrsordnung und die dortige Hausordnung, die zu beachten sind.

 

(5)   Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

 

(6)   Auf dem Mietvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

(7)   Gerichtsstand ist Hamburg (§ 29a ZPO)

 

[Stand Juli 2024]